Ergebnis der Schlaglichtbefragung: Jede fünfte Pflegekraft will den Beruf verlassen
Die Arbeitskammer des Saarlandes hat im Mai 2021 rund 500 Pflegekräfte im Saarland dazu befragt, wie sie ihre Arbeitssituation und -belastungen einschätzen.
Die Arbeitskammer des Saarlandes hat im Mai 2021 rund 500 Pflegekräfte im Saarland dazu befragt, wie sie ihre Arbeitssituation und -belastungen einschätzen.
Wer bei sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, Bekannten oder Freund feststellt, dass die alltäglichen Dinge nicht mehr selbstständig und allein verrichtet werden können und pflegerischer Unterstützungsbedarf besteht, kann einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse stellen.
Die Arbeitskammer befürwortet Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni zu ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten, steht diesen der in Deutschland gültige gesetzliche Mindestlohn zu, und zwar auch für geleistete Bereitschaftsdienste.
In der geplanten Pflegereform von Gesundheitsminister Jens Spahn heißt es unter anderem, dass Versorgungsverträge ab dem 1. September 2022 nur noch mit Einrichtungen abgeschlossen werden, die nach Tarifverträgen bezahlen.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Arbeitskammer des Saarlandes nehmen dieses Jahr den 12. Mai erneut zum Anlass, um auf die Missstände in der professionellen Pflege aufmerksam zu machen.
3000 Familien im Saarland, deren pflegebedürftige Angehörige von Betreuungskräften aus Osteuropa versorgt werden, leben in ständiger Rechtsunsicherheit und bekommen bisher für die nötigen Aufwendungen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Die Corona-Pandemie bringt erhebliche Belastungen für Pflegekräfte mit sich. Die Arbeitskammer des Saarlandes hat die Pflege im Blick. Deshalb möchte das Pflegereferat der Arbeitskammer von euch erfahren, wie ihr die aktuelle Situation empfindet.
Die Arbeitskammer begrüßt die Initiativen von Hubertus Heil und Jens Spahn, die Altenpflege zukünftig höher zu vergüten. Die jüngsten Vorschläge von Spahn zur Absenkung des pflegebedingten Eigenanteils bei Pflegegrad 2 bis 5 reichen dagegen bei Weitem nicht aus.
Die größte Problematik in den stationären Pflegeinrichtungen ist die hohe Anzahl der Corona- Fälle. Für die Einrichtungen ist es eine echte Herausforderung, den Schutz der Bewohner*innen und der Mitarbeiter*innen zu gewährleisten und gleichzeitig soziale Isolation und Einsamkeit der Pflegebedürftigen zu vermeiden.
Die Arbeitskammer begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, ab Juni auch Betriebsmediziner in die Impfstrategie einzubeziehen. „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte leisten mit ihrem Impfangebot einen wichtigen Beitrag sowohl zum betrieblichen als auch gesellschaftlichen Gesundheitsschutz.
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