Pflegezeit – Die wichtigsten Regelungen
Dank dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist es den Beschäftigten möglich, sich im Falle einer familiären Pflegesituation von der Arbeit freistellen zu lassen.
Dank dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist es den Beschäftigten möglich, sich im Falle einer familiären Pflegesituation von der Arbeit freistellen zu lassen.
Um Pflegegeld oder Sachleistung von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es notwendig einen Antrag bei der Kranken- und Pflegekasse zu stellen. Wir hatten in unserem letzten Blogbeitrag berichtet, wie das funktioniert und was es zu beachten gibt. Heute geht es um die Pflege und Betreuung von Angehörigen und was man tun kann, wenn nicht immer alles nach Plan verläuft.
Nachdem wir im letzten Artikel erklärt hatten, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellt, enthält der heutige Beitrag einen Überblick über verfügbaren Geld- und Sachleistungen.
In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir die Begriffe Pflegereform- PSG II, Pflegestufen und Pflegrade definiert. Heute erklären wir, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegversicherung bei der Kranken- und Pflegekasse stellt.
In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir über den Ablauf einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK) informiert. Heute wollen wir daran anknüpfen und aufzeigen, welche Pflegegrade es gibt und was sie zu bedeuten haben.
Wer bei sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, Bekannten oder Freund feststellt, dass die alltäglichen Dinge nicht mehr selbstständig und allein verrichtet werden können und pflegerischer Unterstützungsbedarf besteht, kann einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse stellen.
Die größte Problematik in den stationären Pflegeinrichtungen ist die hohe Anzahl der Corona- Fälle. Für die Einrichtungen ist es eine echte Herausforderung, den Schutz der Bewohner*innen und der Mitarbeiter*innen zu gewährleisten und gleichzeitig soziale Isolation und Einsamkeit der Pflegebedürftigen zu vermeiden.
Besondere Schwierigkeiten in der Corona-Pandemie Viele Pflegedienste und Einrichtungen können ihr ursprüngliches Betreuungsangebot nicht im vollen Umfang leisten und bieten nur eingeschränkten Betrieb an. Tages- und Nachtpflegeinrichtungen, Betreuungsgruppen und Notbetreuung wurden teilweise geschlossen.
Im Jahr 2017 waren in Deutschland rund 3,4 Mio. Menschen bundesweit pflegebedürftig. 2015 gab es bereits 40.500 Pflegebedürftige allein im Saarland.
Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den wir als Arbeitskammer des Saarlandes gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer Bremen sowie dem Ver.di Bezirk Region Saar Trier und dem Ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen verfasst haben:
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