
Die Betreuungs-Verfügung
Eine Betreuungs-Verfügung kommt zum Tragen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. In dieser Form der Verfügung werden Ihre zuvor festgelegten Wünsche verschriftlicht. Was gilt es zu beachten?
Eine Betreuungs-Verfügung kommt zum Tragen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. In dieser Form der Verfügung werden Ihre zuvor festgelegten Wünsche verschriftlicht. Was gilt es zu beachten?
Wie kann Rechtssicherheit für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) hergestellt werden?
In unserem heutigen Blog-Beitrag wollen wir thematisch an die vorherige Beitragsreihe zum Pflegezeitgesetz anknüpfen und über die Themen Notfallmappe, Vorsorge-Vollmacht, sowie Betreuungs- und Patienten-Verfügung in drei Teilen informieren.
Wie im letzten Blogbeitrag bereits erklärt, haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit. Derzeit sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Menschen pflegebedürftig.
Dank dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist es den Beschäftigten möglich, sich im Falle einer familiären Pflegesituation von der Arbeit freistellen zu lassen.
Um Pflegegeld oder Sachleistung von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es notwendig einen Antrag bei der Kranken- und Pflegekasse zu stellen. Wir hatten in unserem letzten Blogbeitrag berichtet, wie das funktioniert und was es zu beachten gibt. Heute geht es um die Pflege und Betreuung von Angehörigen und was man tun kann, wenn nicht immer alles nach Plan verläuft.
Nachdem wir im letzten Artikel erklärt hatten, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellt, enthält der heutige Beitrag einen Überblick über verfügbaren Geld- und Sachleistungen.
In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir die Begriffe Pflegereform- PSG II, Pflegestufen und Pflegrade definiert. Heute erklären wir, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegversicherung bei der Kranken- und Pflegekasse stellt.
In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir über den Ablauf einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK) informiert. Heute wollen wir daran anknüpfen und aufzeigen, welche Pflegegrade es gibt und was sie zu bedeuten haben.
Wer bei sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, Bekannten oder Freund feststellt, dass die alltäglichen Dinge nicht mehr selbstständig und allein verrichtet werden können und pflegerischer Unterstützungsbedarf besteht, kann einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse stellen.
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