Die Betreuungs-Verfügung
Eine Betreuungs-Verfügung kommt zum Tragen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. In dieser Form der Verfügung werden Ihre zuvor festgelegten Wünsche verschriftlicht. Was gilt es zu beachten?
Eine Betreuungs-Verfügung kommt zum Tragen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. In dieser Form der Verfügung werden Ihre zuvor festgelegten Wünsche verschriftlicht. Was gilt es zu beachten?
Wie kann Rechtssicherheit für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) hergestellt werden?
In unserem heutigen Blog-Beitrag wollen wir thematisch an die vorherige Beitragsreihe zum Pflegezeitgesetz anknüpfen und über die Themen Notfallmappe, Vorsorge-Vollmacht, sowie Betreuungs- und Patienten-Verfügung in drei Teilen informieren.
Um Pflegegeld oder Sachleistung von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es notwendig einen Antrag bei der Kranken- und Pflegekasse zu stellen. Wir hatten in unserem letzten Blogbeitrag berichtet, wie das funktioniert und was es zu beachten gibt. Heute geht es um die Pflege und Betreuung von Angehörigen und was man tun kann, wenn nicht immer alles nach Plan verläuft.
Im Grundsatz werden die in dem vorliegenden Entwurf getroffenen Regelungen von der Arbeitskammer begrüßt. Von zentraler Bedeutung ist die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung.
In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir über den Ablauf einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK) informiert. Heute wollen wir daran anknüpfen und aufzeigen, welche Pflegegrade es gibt und was sie zu bedeuten haben.
Die Arbeitskammer befürwortet Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni zu ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten, steht diesen der in Deutschland gültige gesetzliche Mindestlohn zu, und zwar auch für geleistete Bereitschaftsdienste.
Nur die Hälfte der rund 1,2 Millionen Pflegekräfte bekommt aktuell Tariflohn. Höchste Zeit also, dass Lohnsteigerungen durch die Änderung der Pflegereform auf den Weg gebracht werden.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Arbeitskammer des Saarlandes nehmen dieses Jahr den 12. Mai erneut zum Anlass, um auf die Missstände in der professionellen Pflege aufmerksam zu machen.
3000 Familien im Saarland, deren pflegebedürftige Angehörige von Betreuungskräften aus Osteuropa versorgt werden, leben in ständiger Rechtsunsicherheit und bekommen bisher für die nötigen Aufwendungen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung.
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