
Der Gesetzgeber muss häusliche Pflege jetzt endlich rechtssicher machen
Die Arbeitskammer befürwortet Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni zu ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten, steht diesen der in Deutschland gültige gesetzliche Mindestlohn zu, und zwar auch für geleistete Bereitschaftsdienste.