Die Betreuungs-Verfügung
Eine Betreuungs-Verfügung kommt zum Tragen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. In dieser Form der Verfügung werden Ihre zuvor festgelegten Wünsche verschriftlicht. Was gilt es zu beachten?
Eine Betreuungs-Verfügung kommt zum Tragen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. In dieser Form der Verfügung werden Ihre zuvor festgelegten Wünsche verschriftlicht. Was gilt es zu beachten?
Wie kann Rechtssicherheit für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) hergestellt werden?
In unserem heutigen Blog-Beitrag wollen wir thematisch an die vorherige Beitragsreihe zum Pflegezeitgesetz anknüpfen und über die Themen Notfallmappe, Vorsorge-Vollmacht, sowie Betreuungs- und Patienten-Verfügung in drei Teilen informieren.
6,5 Mio. Menschen in Deutschland leiden an Diabetes mellitus, dazu kommen bis zu 2 Mio. unerkannte Fälle und jährlich 300.000 Neuerkrankungen. Diese Volkskrankheit verursacht Folgekosten von 35 Mrd. Euro durch Amputationen, Sehverlust oder Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen etc.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, das Jahr geht so langsam zu Ende und Weihnachten steht vor der Tür. In der Adventszeit sind wir ruhiger gestimmt, halten mehr inne und blicken zurück auf dieses außergewöhnliche Jahr.
Wer an Hygiene in der Pflege denkt, hat in der Regel den Einmalhandschuh als Bild vor sich. Der Handschuh dient aber in erster Linie der Pflegekraft als Schutz vor Krankheitserregern und gefährlichen Inhaltsstoffen von Reinigungsmitteln und Medikamenten, so genannten Gefahrstoffen.
Medizinische Einrichtungen meldeten dem Robert-Koch-Institut (RKI) im Juni 13.377 an Covid-19 erkrankte Beschäftigte. Das waren deutlich mehr als im Mai mit 9.885 Meldungen.
Am 28. Juli veröffentlichte die Arbeitskammer eine Pressemitteilung zum Thema „Pflegebonus: Kofinanzierung begrüßenswert “.
Am 27. Juli veröffentlichte die Arbeitskammer eine Pressemitteilung zum Thema „Mehrbelastung von Heimbewohnern ist nicht hinnehmbar“.
Die Meldungen aus den saarländischen Pflegeeinrichtungen sind alarmierend. In jedem sechsten Seniorenheim gibt es mittlerweile Fälle von Corona. Die Arbeitskammer des Saarlandes unterstützt deshalb die Forderung der Saarländischen Pflegegesellschaft, alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte der Einrichtungen auf Corona zu testen.
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