Familienpflegezeit
Wie im letzten Blogbeitrag bereits erklärt, haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit. Derzeit sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Menschen pflegebedürftig.
Wie im letzten Blogbeitrag bereits erklärt, haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit. Derzeit sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Menschen pflegebedürftig.
Dank dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist es den Beschäftigten möglich, sich im Falle einer familiären Pflegesituation von der Arbeit freistellen zu lassen.
Was muss sich ändern, damit Pflegekräfte in Teilzeit ihre Stunden ausweiten? Wie müssen die Arbeitsbedingungen sein, damit ausgestiegene Pflegekräfte wieder in ihren Beruf zurückkehren?
Um Pflegegeld oder Sachleistung von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es notwendig einen Antrag bei der Kranken- und Pflegekasse zu stellen. Wir hatten in unserem letzten Blogbeitrag berichtet, wie das funktioniert und was es zu beachten gibt. Heute geht es um die Pflege und Betreuung von Angehörigen und was man tun kann, wenn nicht immer alles nach Plan verläuft.
Im Grundsatz werden die in dem vorliegenden Entwurf getroffenen Regelungen von der Arbeitskammer begrüßt. Von zentraler Bedeutung ist die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung.
Nachdem wir im letzten Artikel erklärt hatten, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellt, enthält der heutige Beitrag einen Überblick über verfügbaren Geld- und Sachleistungen.
In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir die Begriffe Pflegereform- PSG II, Pflegestufen und Pflegrade definiert. Heute erklären wir, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegversicherung bei der Kranken- und Pflegekasse stellt.
Die Arbeitskammer des Saarlandes hat im Mai 2021 rund 500 Pflegekräfte im Saarland dazu befragt, wie sie ihre Arbeitssituation und -belastungen einschätzen.
In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir über den Ablauf einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK) informiert. Heute wollen wir daran anknüpfen und aufzeigen, welche Pflegegrade es gibt und was sie zu bedeuten haben.
Wer bei sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, Bekannten oder Freund feststellt, dass die alltäglichen Dinge nicht mehr selbstständig und allein verrichtet werden können und pflegerischer Unterstützungsbedarf besteht, kann einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse stellen.
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