Häusliche Betreuungskräfte: VdK und AK übergeben Positionspapier an Pflegebevollmächtigten des Bundes Andreas Westerfellhaus
Wie kann Rechtssicherheit für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) hergestellt werden?
Wie kann Rechtssicherheit für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) hergestellt werden?
In unserem heutigen Blog-Beitrag wollen wir thematisch an die vorherige Beitragsreihe zum Pflegezeitgesetz anknüpfen und über die Themen Notfallmappe, Vorsorge-Vollmacht, sowie Betreuungs- und Patienten-Verfügung in drei Teilen informieren.
Wie im letzten Blogbeitrag bereits erklärt, haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit. Derzeit sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Menschen pflegebedürftig.
Dank dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist es den Beschäftigten möglich, sich im Falle einer familiären Pflegesituation von der Arbeit freistellen zu lassen.
Was muss sich ändern, damit Pflegekräfte in Teilzeit ihre Stunden ausweiten? Wie müssen die Arbeitsbedingungen sein, damit ausgestiegene Pflegekräfte wieder in ihren Beruf zurückkehren?
Nachdem wir im letzten Artikel erklärt hatten, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellt, enthält der heutige Beitrag einen Überblick über verfügbaren Geld- und Sachleistungen.
Die Arbeitskammer des Saarlandes hat im Mai 2021 rund 500 Pflegekräfte im Saarland dazu befragt, wie sie ihre Arbeitssituation und -belastungen einschätzen.
Wer bei sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, Bekannten oder Freund feststellt, dass die alltäglichen Dinge nicht mehr selbstständig und allein verrichtet werden können und pflegerischer Unterstützungsbedarf besteht, kann einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse stellen.
Die Arbeitskammer befürwortet Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni zu ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten, steht diesen der in Deutschland gültige gesetzliche Mindestlohn zu, und zwar auch für geleistete Bereitschaftsdienste.
In der geplanten Pflegereform von Gesundheitsminister Jens Spahn heißt es unter anderem, dass Versorgungsverträge ab dem 1. September 2022 nur noch mit Einrichtungen abgeschlossen werden, die nach Tarifverträgen bezahlen.
Auf dieser Webseite werden Cookies eingesetzt. Nähere Informationen über die Verwendungszwecke, die Art der erhobenen Daten sowie über die Möglichkeiten der Erhebung Ihrer Daten zu widersprechen, erhalten Sie hier: Datenschutzerklärung
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.