
Stellungnahme der Arbeitskammer des Saarlandes zum Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes
Im Allgemeinen: Im Grundsatz werden die in dem vorliegenden Entwurf getroffenen Regelungen von der Arbeitskammer begrüßt. Von zentraler Bedeutung ist die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung. Hierzu zählt sowohl der Schutz von Patientinnen und Patienten, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch im Besonderen der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Mit der Novellierung des Krankenhausgesetztes wird eine Kultur für Sicherheit und Fehlermeldung geschaffen. Krankenhäuser sind zukünftig bei Verstößen gegen diese Konzepte, sowie gegen die Berufspflichten an Unterrichtungspflichten gebunden. Um diese Sicherheitsziele zukünftig durchzusetzen, bedarf es sowohl einer Reformierung der krankenhausinternen Strukturen als auch einer Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes.