
Covid-19-Erkrankung bei Pflegekräften –Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) besteht die Möglichkeit, die COVID-19-Erkrankung von Beschäftigten im Gesundheitswesen als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Beschäftigte sowie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in medizinischen Einrichtungen oder Laboratorien können die Voraussetzungen einer Berufskrankheit erfüllen.